Fragen und Antworten
Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Thema Städtebauförderung, „Soziale Stadt“ und Jüterbog II. Haben Sie weitere Fragen, dann scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.
Was ist das Programm Soziale Stadt?
Das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ ist ein Förderungsprogramm, welches durch den Bund, das Land Brandenburg und die Stadt Jüterbog getragen werden. Seit 1999 unterstützt der Bund mithilfe des Programmes die Stabilisierung und Aufwertung von städtebaulichen, wirtschaftlichen, sozial benachteiligten aber auch strukturschwachen Stadt- und Ortsteilen. Im Jüterbog II können beispielhaft für eine Benachteiligung oder einen vorzufindenden Missstand die unzureichende Verbindung zum Bahnhof und der Kernstadt, aber auch die verbesserungswürdige infrastrukturelle Ausstattung benannt werden. Infolge durch das Programm angestoßener Investitionen kann positiv Einfluss auf das Wohnumfeld sowie die Wohnqualität und die Ausstattung der Infrastruktur genommen werden, was nicht nur die Chancen- und Generationengerechtigkeit stärkt, auch eine verbesserte Familienfreundlichkeit kann erreicht werden. Bei der Ausgestaltung des Förderprogrammes ist die Bürgernähe sowie die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen am Prozess und an Entscheidungen ein kontinuierlicher und zentraler Bestandteil.
Ziel des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“ ist neben einer baulichen Verbesserung verschiedenen Missstände, vor allem die Förderung einer lebendigen Nachbarschaft und eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts.
Woher kommt das Geld für dieses Programm? Wer bezahlt das alles?
Auf Grundlage der Erstellung des Integrierten Entwicklungskonzept „Jüterbog II“ (IEK) aus dem Jahr 2014 ist die Stadt Jüterbog mit ihrem Stadtteil Jüterbog II in das Städtebauförderprogramm „Soziale Stadt“ von Bund und dem Land Brandenburg aufgenommen worden. Diese Städtebaufördermittel fließen, ergänzt um den gemeindlichen Anteil der Stadt Jüterbog, in das Fördergebiet „Jüterbog II“. Der Bund, das Land Brandenburg und die Stadt Jüterbog beteiligen sich je zu 1/3 an den Kosten. Insgesamt werden bis 2029 etwa 4,5 Mio. € bereitgestellt, sodass der Bund, das Land Brandenburg und die Stadt Jüterbog sich zu gleichen Teilen, jeweils mit etwa 1,5 Mio. € am Förderprogramm und den Investitionen beteiligen.